Treuhandschaften ohne gesetzliche Grundlage
Die Gründe für den Wunsch nach Anonymität sind vielfältig und in der Regel legitim. Allerdings ist nur in wenigen Staaten eine anonyme Firmengründung überhaupt möglich. Oft nur mit Hilfe teurer Rechtsanwaltskanzleien oder privater Mittelsmänner, die sich ihre Tätigkeit als Treuhänder fürstlich entlohnen lassen und oftmals über eine fragwürdige Zuverlässigkeit verfügen. In solch “wilden” Treuhandschaften die gesetzlich nicht geregelt sind besteht durchaus die reale Gefahr eines Totalverlustes, nicht nur durch Untreue des Treuhänders. Es genügt ein Problemkunde dieses Treuhänders welcher erhebliche Straftaten begeht um die Vermögen sämtlicher Mandanten einfrieren zu lassen – oft für Jahre. Von Treuhandschaften in Jurisdiktionen wie Malta, RAK, Schweiz, Großbritannien, Deutschland, Irland, Bulgarien und den Niederlanden kann daher nur abgeraten werden, wenn die Seriosität des Treuhänders nicht zweifelsfrei festgestellt wurde.
Die Treuhandsituation in Georgien
Georgien nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch teil und bietet ein hohes Maß an Anonymität und Schutz der Privatsphäre

