Ein Perpetual Traveler (zu deutsch: Ständig Reisender) vermeidet persönliche Steuern oder andere mit einem Hauptwohnsitz verbundene Nachteile, indem er sich in keinem Staat einen ständigen Wohnsitz nimmt, sondern vielmehr als “Tourist” verschiedene Länder im Jahr bereist und sich in keinem Staat länger als 183 Tage im Jahr aufhält.

Optimiert der Perpetual Traveler seine Situation mit der Five Flag Theorie (zu deutsch: Fünf Flaggen Theorie) wählt er für verschiedene Lebensbereiche verschiedene Staaten aus, nämlich:
1.) Staatsbürgerschaft in einem Land, dass Einkünfte im Ausland nicht besteuert.
2.) Hauptwohnsitz in einem Staat mit keinen oder sehr niedrigen persönlichen Steuern.
3.) Firmensitz in einem Land mit niedrigen Körperschaftssteuern (in der Europäischen Union ist Zypern die erste Wahl)
4.) Verwaltung der Finanzen in einem Land mit niedriger Kapitalertragssteuer.
5.) Vergnügen und Privatleben in einem Land mit niedrigen Steuern z.B. auf PKWs, niedriger Umsatzsteuer etc.

Die Fünf Flaggen Theorie lässt sich durch einen sechsten Punkte mit der Auswahl eines Standortes für Server und IT mit niedriger Regulierung und hoher Datensicherheit vervollständigen.

Anders als zum Beispiel in den USA werden Personen in Europa in den allermeisten Staaten nicht aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft, sondern aufgrund ihres Wohnsitzes in einem Land besteuert. Oft lohnt es sich daher den Wohnsitz in ein Land mit niedrigen oder keinen direkten Steuern zu verlegen oder sich in gar keinem Land dauerhaft niederzulassen.

Beispiel:
Herr Seidel ist Unternehmer und zieht von Österreich nach Monaco. Monaco kennt keine direkten Steuern, Personen genießen völlige Steuerfreiheit.
Allerdings ist Wohnraum im zwei Quadratkilometer großen Stadtstaat extrem teuer. Selbst kleinste Wohnungen kosten mindestens 3.000 Euro Miete im Monat und auch die sonstigen Lebenshaltungskosten sind sehr hoch. Außerdem muss sich Herr Seidel mindestens 183 Tage im Jahr in Monaco aufhalten, ist aber beruflich viel in Europa unterwegs und verreist sehr gerne.
Daher entschließt sich Herr Seidel zwischen mehreren Wohnorten zu pendeln. Seine Immobilien in Österreich hat er mittlerweile verkauft und sich bei den Behörden nach Spanien abgemeldet. Dort mietet er ein Haus und verbringt zwei bis drei Monate im Sommer. Außerdem ist er insgesamt 3 Monate im Jahr geschäftlich unterwegs und hält sich in mehreren europäischen Ländern auf. Den Rest des Jahres verbringt er auf Zypern, wo er ein Haus am Meer erworben hat. Ab und zu besucht er Freunde und Verwandte in Österreich, unterhält dort aber keine eigene Wohnung.
Mit der österreichischen GmbH ist Herr Seidel nach Zypern umgezogen. Auf Zypern beträgt die Körperschaftssteuer 12,5%, es gibt keine Gewerbesteuer und die Finanzbehörden gelten als sehr unternehmensfreundlich eingestellt. Der Firmenumzug dauerte nur 2 Monate und war mit einem Notartermin erledigt.
Herr Seidel ist in dieser Konstellation als Perpetual Traveler in keinem Land einkommenssteuerpflichtig. Seine Firma zahlt auf Zypern den europaweit niedrigsten Körperschaftssteuersatz und er selbst gilt auf Zypern als Steuerausländer, weil er nicht länger als 183 Tage im Jahr auf der Insel verweilt und einen Treuhänder als Geschäftsführer seiner Firma auf Zypern einsetzt.
Seine Finanzen verwaltet Herr Seidel mit Hilfe einer von ihm gegründeten zyprischen Limited mit welcher er sein Kapital bei amerikanischen Brokern verwaltet und gewinnbringend an den Finanzmärkten anlegt. Für seine Spekulationsgewinne zahlt er keine Abgeltungssteuer, sondern die regulären zyprischen 12,5% Körperschaftssteuer, da er nicht als Privatperson handelt, sondern eine Firma zur Verwaltung seines Vermögens gegründet hat.

Achtung: Es empfiehlt sich grundsätzlich nicht unmittelbar von einem Hochsteuerland in ein Niedrigsteuerland zu ziehen. In solchen Konstellationen kennen die meisten Staaten Steuergesetze die eine Besteuerung auch nach dem Wegzug ermöglichen. So könnte ein Umzug zunächst nach Dänemark und ein späterer Wohnortwechsel nach Monaco oder Irland durchaus sinnvoll sein.
Auch als Gesellschafter einer Kapitalgesellschafter oder Immobilieneigentümer gibt es Fallstricke die dem ehemaligen Wohnsitzland auch nach dem Wegzug eine Besteuerung ermöglichen.
In jedem Fall ist ein Steuerberater im bestehenden Wohnsitzland zu konsultieren um eine rechtliche einwandfreie Konstellation zu wählen.