Steuern sind bedeutend niedriger in Georgien. Das World Economic Forum listet Georgien in seinem Global Competitiveness Report als die neuntniedrigste Wirtschaft in Bezug auf Steuern.

Der allgemeine Körperschaftssteuersatz in Georgien beträgt 15%.

Zusätzlich gibt es in den sogenannten Freihandelszonen (FIZ) attraktive Steuerver-günstigungen. Unternehmen (auch ausländische) die sich in den FIZ befinden sind befreit von Körperschaftssteuer, Import- und Exportsteuer, Kapitalertragssteuer, Umsatzsteuer und Vermögenssteuer. Diese Steuervorteile, ein schnelles und vereinfachtes Registrierungsverfahren sowie die strategische Lage dieser Zonen schafft ein vorteilhaftes Umfeld für Firmengründung.

Die einzige geltende Steuer ist 4% auf Transaktionen zwischen Freihandelszonen und dem restlichen Gebiet. Es gibt vier FIZ Zonen, und zwar im Hafen von Poti, Kutaisi, Hualing und Tiflis. Sie werden von Privatunternehmen betrieben und Investoren müssen ein Stück Land von diesen Unternehmen pachten.

Unternehmensbesteuerung

Georgien besteuert Rechtspersonen nach derem weltweiten Einkommen, aber es ist möglich eine Steuergutschrift zu bekommen für bezahlte ausländische Steuern bis zur in Georgien veranlagten Einkommenssteuer.

In Georgien registrierte Unternehmen werden mit einer pauschalen Unternehmenssteuer von 15% auf ihre tatsächlichen und erachteten verteilten Gewinne besteuert. Das bedeutet daß Gewinne, welche behalten und im Unternehmen reinvestiert werden, nicht besteuert werden.

Zinsenzahlungen an Einwohner oder Nichteinwohner, Dividenden und Royalties werden mit einer endgültigen Abzugssteuer von 5% besteuert. Zahlungen für technische Gebühren oder Honorare werden mit 10% Abzugssteuer besteuert.  Wenn der Empfänger ein Unternehmen ist welches in einem als Steuerparadies angesehenen Land registriert ist, dann könnte die Abzugssteuer 15% betragen.

Dividenden des Empfängers von ansässigen oder nichtansässigen Rechtspersonen werden nicht als Gewinnverteilung angesehen und sind daher nicht steuerbar, ausser sie stammen von einer als Steuerparadies angesehenen Jurisdiktion.  Kapitalzuwächse sind in der Einkommenssteuer-bemessungsgrundlage von Unternehmen inkludiert.

In Bezug auf anti-avoidance Bestimmungen hat Georgien eine umfassende Regelung für Verrechnungspreise, wobei Transaktionen zwischen zusammengehörigen Unternehmen (sowohl ansässig als auch nicht-ansässig) zum angemessenen Marktwert gemacht werden sollten sowie Unterlagen behalten und den Steuerbehörden auf Verlangen vorgelegt werden. Es gibt keine Regeln zur Unterkapitalisierung und Controlled Foreign Companies Rules (CFC).

Es gibt eine fortschrittliche Immobiliensteuer, welche maximal 1% des durchschnittlichen Restwertes des Anlagevermögens, Investitionsvermögens, nichtinstallierter Ausstattung und in Bau befindlichen Anlagen sein darf.

Weiters gibt es keine Gehaltsabrechnungs-, Kapital- und Stempelgebühren, Transfer-, Sozialversicherungs-, Vermögens- oder Erbschaftssteuern.

Es besteht die Möglichkeit die beschleunigte Abschreibung von Kapitalvermögen zu benutzen mit dem gesamten Abschlag im ersten Jahr und den restlichen Verlusten aus Steuergründen auf die Gewinne der Unternehmen für 10 Jahre.  Der durchschnittliche Zollsatz ist der niedrigste von allen WTO Ländern mit 1.5% zusätzlich zu den o.a. Freihandelsabkommen und die Umsatzsteuerrate ist 18%.

Einzelbesteuerung

Bezüglich Einzelbesteuerung ist ein Steuerinländer eine natürliche Person welche zumindestens 183 Tage auf georgischem Gebiet ansässig ist; Steuerinländer werden nur auf ihr Einkommen aus georgischer Quelle besteuert.

Die pauschale Steuerrate ist 20%, jedoch werden Dividenden und Zinseneinkommen mit 5% endgültiger Quellensteuer besteuert und sind in der persönlichen Steuerbemessung-sgrundlage nicht enthalten. Einkommen vom Vermieten von Wohnimmobilien fällt auch in den ermäßigten Steuersatz von 5%, solange keine Abzüge von diesem Einkommen gemacht werden. Kapitalgewinne unterliegen üblicherweise der normalen Einkommens-steuerrate, aber Gewinne vom Verkauf von Immobilien könnten ausgenommen sein wenn diese zumindestens zwei Jahre besessen wurden. Gewinne vom Verkauf von Wohnimmobilien mit Land unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 5%.

Einzelpersonen die Immobilien besitzen unterliegen der Immobiliensteuer welche 0.8% bis 1% des Immobilienwertes beträgt. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter GEL 40,000 (≈USD 16,500) sind davon jedoch ausgenommen, und Haushalte mit einem Jahreseinkommen zwischen GEL 40,000 und GEL 100,000 (≈USD 41,200) unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 0.05% bis 0.2% des Immobilienwertes.

Für die derzeit gültigen Steuerraten und Richtlinien besuchen Sie bitte die Webseite des Revenue Service von Georgien.