Georgien hat eine interessante Reisepassoption. Georgische Bürger haben seit 28. März 2018 visafreien Zugang zu den Schengen Staaten und mit Hilfe eines Sondererlasses ist es technisch möglich die georgische Staatsbürgerschaft zu bekommen auch wenn man weniger als ein Jahr ansässig ist. Wir kennen einige Mandanten die genau das getan haben.
Das Weltwirtschaftsforum betrachtet Georgien als Wirtschaftsland mit den neuntniedrigsten Steuern. Es ist möglich einen steuerfreien Wohnsitz zu erhalten solange kein Einkommen aus örtlicher Quelle verdient wird. Für eine Firmengründung sollten drei Tage ausreichend sein und Gewinne könnten steuerfrei sein wenn sie nicht verteilt werden. Es gibt auch einige steuerfreie Geschäftszonen. In der Doing Business 2016 Einstufung war Georgien an 24. Stelle, vor der Schweiz, Holland oder Deutschland. Es war auch an 3., 6. und 7. Stelle in den Kategorien „Leichtigkeit der Registrierung von Immobilien“, „Leichtigkeit der Firmengründung“ und „Darlehenszugang“. Nicht schlecht für ein Land das die Hälfte aller Sterblichen nicht kennt!
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Punkte bezüglich Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Staatsbürgerschaft und die Hauptgründe welche Georgien für Investitionen und/oder Firmengründung interessant machen.
Wohnsitznahme in Georgien
Georgien ist eines der offensten Ländern der Welt wie die nachstehende Liste zeigt. Diese Liste enthält 94 Ländern, deren Staatsbürger in Georgien bis zu einem Jahr ohne jegliche Art eines Visums oder Aufenthaltsgenehmigung wohnen oder arbeiten können. Das ist ziemlich einmalig und zeigt Georgiens fortschrittliche Einwanderungspolitik.
Einwohner der folgenden Länder können in Georgien bis zu einem Jahr wohnen und beruflich tätig sein:
EU Staaten*, Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien*, Azerbaijan, Bahamas, Bahrain*, Barbados, Belize, Bosnien & Herzegovina, Botswana, Brazilien, Britische Dependent Territorien*, Britische Overseas Territorien*, Brunei, Costa Rica, Dänische Territorien*, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, French Republic Territories*, Holy See, Honduras, Island*, Israel*, Japan*, Kazakhstan, Kanada*, Kolumbien, Kuwait*, Kyrgyzstan, Libanon, Liechtenstein*, Malaysien, Mauritius, Mexiko, Moldova, Monaco, Montenegro, Niederländische Territorien*, Neuseeland*, Norwegen*, Oman*, Panama, Qatar*, Russland, Saint Vincent und Grenadines, San Marino, Saudiarabien*, Serbien, Seychellen, Singapore, Südafrika, Südkorea, Schweiz*, Tajikistan, Thailand, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Uzbekistan, Verinigte Arabische Emirate*, Vereinigte Staaten von Amerika*and und Weissrussland.
Zusätzlich benötigen Staatsbürger auch kein Visum wenn sie im Besitz eines gültiges Visum oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in 50 der mit * gekennzeichneten o.a. Staaten sind. Staatsbürger der EU oder Türkei benötigen nicht einmal einen Reisepass zur Einreise ins Land, ihre ID Karte ist ausreichend.
Während dem einjährigen Zeitraum in dem Ausländer sich in Georgien aufhalten dürfen, können sie Arbeit suchen oder eine Geschäftstätigkeit beginnen welche es ihnen gestattet um eine Aufenthaltsgenehmigung anzusuchen.
Weitere Staatsbürger die kein Visum benötigen sind Staatsbürger aus Iran, Chile und Uruguay welche sich jeweils 45, 90 und 180 Tage im Land aufenthalten dürfen.
Staatsbürger aus anderen Ländern die Georgien als Touristen oder geschäftlich besuchen wollen, müssen für die Einreise um ein Visum (C) für 30/90 Tage ansuchen. Dies kann online mit Hilfe des E-Visum Portals gemacht werden oder durch eine georgianische Botschaft oder Konsulat, abhängig von der Visumart und dem Geburtsland des Antragstellers.
Voraussetzungen zur Wohnsitznahme in Georgien:
– ein persönlicher Besuch
– ein lokales Bankkonto mit mindestens 3.800 GEL Guthaben
– 2 Passfotos
Der Antrag zur Wohnsitznahme wird von unserem Büro vorbereitet.
Aufenthaltsgenehmigung in Georgien
Es ist relative einfach eine Aufenthaltsgenehmigung in Georgien zu bekommen. Sobald man beschäftigt wird, eine Investition macht oder wirtschaftlich tätig wird, sollte um die Aufenthaltsgenehmigung angesucht werden, und zwar durch eine bevollmächtigte Person, im Gebietsbüro der Public Service Development Agency, einer Zweigstelle des Public Service Center oder Community Center, oder online bei der Public Service Agency (https://services.sda.gov.ge). Das Ansuchen und die benötigten Dokumente können auf georgianisch, englisch und/oder russisch gestellt werden.
Es gibt verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigung, aber die drei wichtigsten sind die Arbeits-, Investitions- und die unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung:
- Arbeitsgenehmigung: Diese wird für Personen ausgestellt die geschäftlich oder beruflich tätig sein warden, sowohl selbständig als auch unselbständig. Der Antragsteller muss die Berufs- und/oder Geschäftstätigkeit vorweisen (z.B. Arbeitsvertrag, oder im Fall von unabhängigen Fachleuten ein Zertifikat der fachlichen Kompetenz oder Bildung), oder einen Bankkontoauszug welcher ausweist daß der Antragsteller zumindestens die doppelten monatlichen Durchschnittslebensunterhaltkosten für Georgien besitzt für den Zeitraum der Arbeitserlaubnis (obligatorisch für freiberufliche). Für Staatsbürger aus Ländern welche ein Visum benötigen, brauchen ein D1/D2 Einwanderungsvisum. Die zu entrichtenden Gebühren hängen von den Ausstellungsbedingungen ab, welche 10 Tage (GEL 410 ≈ USD 150), 20Tage (GEL 330 ≈ USD 120) oder 30 Tage (GEL 210 ≈ USD 77) sind.
- Investitionsaufenthaltsgenehmigung: Eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung wird ausländischen Staatsbürgern (und deren Ehepartner und Angehörigen) ausgestellt die zumindestens GEL 300,000 (≈USD 110,000) im Land investiert haben, gemäß dem Georgia Law on Promotion and Investment Guarantees Gesetz. Ein Dokument welches die Investition bezeugt sowie eine schriftliche Empfehlung eines Regierungsmitglieds von Georgien oder von drei georgischen Staatsbürgern die bemächtigt sind ein in Georgien tätiges Unternehmen zu repräsentieren ist dazu notwendig. Die Genehmigung wird innerhalb von 20 Tagen (GEL 300 ≈ USD 110) oder 30 Tagen (GEL 180 ≈ USD 67) ausgestellt.
- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: Ein ausländischer Staatsbürger dessen Ehepartner, Vater oder Mutter georgische Staatsbürger sind, oder welcher legal mittels einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung 6 Jahre im Land gelebt hat (mit Ausnahme von Studien, ärztlicher Behandlung oder diplomatischen Angelegenheiten), kann einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung stellen. Ein Dokument welches das legale Einkommen des Antragstellers bezeugt ist dafür notwendig.
Antrag auf georgische Staatsbürgerschaft
Am 28. März 2018 tritt ein neues Abkommen zwischen der EU und Georgien in Kraft mit dem georgische Staatsbürger den Schengen Mitgliedsstaaten beitreten können ohne vorheriges Visumansuchen. Zusätzlich haben georgische Staatsbürger visumfreien Zugang zum Großteil von Lateinamerika, Malaysien und Indonesien, um nur ein paar zu nennen. All dies macht einen georgischen Reisepass sehr attraktiv. Mehr Information zu diesem Thema finden Sie bei passports.io/georgia.
Zusätzlich zu verwandtschaftlichen Gründen können Ausländer um georgische Staats-bürgerschaft ansuchen wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Georgische Staatsbürgerschaft gemäß dem gewöhnlichem Verfahren: Im Besitz von Beschäftigung oder Immobilien oder Entwicklung von Geschäftstätigkeiten oder Besitz von Aktien in einem inländischen Unternehmen, 5 Jahre legal und ununterbrochen ansässig, kennen die Sprache, georgische Geschichte und die allgemeinen Gesetzesgrundregeln.
- Georgische Staatsbürgerschaft gemäß dem vereinfachten Verfahren: Ehepartner eines georgischen Staatsbürgers der seit 2 Jahren ununterbrochen und legal im Land ansässig ist. Wie im vorherigen Fall wird Kenntnis der Sprache, Geschichte und allgemeinen georgischen Gesetzesgrundregeln verlangt.
- Georgische Staatsbürgerschaft als Ausnahme: Ein ausländischer Staatsbürger kann um georgische Staatsbürgerschaft als Ausnahme ansuchen. Diese wird vom Präsident von Georgien unter Artikel 12 (2) der Verfassung genehmigt wird, wenn der Ausländer besondere Verdienste gegenüber Georgien hat oder die Ausstellung der Staats-bürgerschaft von Staatsinteresse ist. Mindestens zwei Empfehlungsschreiben von natürlichen oder rechtlichen in Georgien registrierten Personen werden dafür benötigt.
Wenn einem Ausländer die georgische Staatsbürgerschaft erteilt wird dann muss die vorherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden, es sei denn sie wurde vom Präsident von Georgien als Ausnahme erteilt.

