Georgien ist mittlerweile ein sehr attraktiver Unternehmensstandort für verschiedenste Geschäftsbereiche geworden. Eine Firmengründung in Georgien lockt mit einer Körperschaftssteuer in Höhe von nur 15%, welche seit dem 1. Januar 2017 nur auf ausgezahlte Gewinne fällig wird.

Die Gesetzgebung ist äußerst offen gegenüber ausländischen Investoren und ermöglicht eine Firmengründung in Georgien in kurzer Zeit und mit wenig Bürokratie. Die Verwaltung ist modern und unternehmerfreundlich und es gibt so gut wie keine Korruption.
Eine Anreise ist für die Firmengründung in Georgien nicht erforderlich, es genügt eine apostillierte Vollmacht. Die Gesamtdauer aller Formalitäten beträgt ca. 3 Wochen.

Für die meisten Unternehmensarten ist kein Startkapital für die Gründung einer LLC
erforderlich. Die Anzahl der Gesellschafter kann zwischen 1 und 50 Personen betragen,
es gibt keine Anforderungen hinsichtlich lokaler Partner. Das Unternehmen kann vollständig von nicht-georgischen Bürgern betrieben werden.

Ablauf der Firmengründung in Georgien

Nach Auftragserteilung und Übermittlung unseres ausgefüllten Fragebogens erstellen wir eine Proformarechnung. Unmittelbar nach Zahlungseingang übermitteln wir eine Vollmacht, welche durch einen Notar zu beurkunden und dann mit einer Apostille zu versehen ist. Das Prozedere erläutern wir Ihnen im Detail. Nach Erhalt der Vollmacht wird die LLC innerhalb weniger Tage im georgischen Handelsregister eingetragen und im Anschluss die Steuernummer beantragt, sowie das Bankkonto in Georgien eröffnet.

Firmengründung Georgien in der Freihandelszone Tiflis (Tbilisi Industrial Free Zone)

Ein Unternehmen in Georgien kann eine Lizenz für eine der lokalen Freihandelszonen erwerben und ist damit weitestgehend steuerbefreit. Es gibt allgemeine Handelslizenzen, Produktionslizenzen, Sonderhandelslizenzen, Beratungslizenzen und Dienstleistungs-lizenzen. Je nach Geschäftsbereich des neu gegründeten Unternehmens ist die entsprechende Lizenz zu beantragen. Für die Lizenz ist eine jährliche Gebühr zahlbar.

-Import von Rohgütern/ Fertigprodukten/ Anlagen in die Freihandelszone aus Georgien oder aus dem Ausland: 0% Zoll

-Umsatzsteuer: 0%

-Immobiliensteuer: 0%

-Exportzoll beim Export ins Ausland: 0%

-Exportzoll beim Export nach Georgien: 4%

-Körperschaftssteuer: 0%

-Kapitalertragssteuer: 0%

-Einkommenssteuer: 20%  keine Verpflichtung zur Einstellung von Mitarbeitern

 

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